Neue Broschüre
Datenschutz im Gemeindebrief
istock/Daniela Jovanovska-Hristovska
31.10.2016
pwb
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In dieser Handreichung wird ein Überblick über praktische Fallgestaltung auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes der EKD gegeben.
So macht es zum Beispiel einen Unterschied, ob der Gemeindebrief nur an Gemeindeglieder verteilt wird oder allen Einwohnern einer Kommunalgemeinde zugestellt wird. Oft werden Gemeindebriefe auch auf die Website der Kirchengemeinde gestellt. Auch hier sind besondere datenschutzrechliche Vorgaben zu beachten.
Außerdem widmet sich die Handreichung der Frage, was bei der Veröffentlichung von Fotos im Gemeindebrief zu beachten ist. Auch hier hat die Veröffentlichung des Gemeindebriefes im Internet weitreichende Folgen für den Schutz der persönlichen Interessen der fotografierten Personen.
Mustertexte
Um Gemeindebriefredaktionen zu unterstützen enthält die Broschüre auch verschieden Mustertexte („Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten” sowie „Widerruf der einwilligungserklärung”).
Eine Einverständnis-Erklärung für die Veröffentlichung von Fotos ist dieser Handreichung nicht beigefügt, befindet sich aber in der Broschüre „Datenschutz in Kirchengemeinden. Handreichung für Kirchenvorstände und Gemeindesekretariate in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau”. Download
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