Gut zu wissen für Kirchenvorstände
GEMA-Gebühr bei Public Viewing der Festgottesdienste
istockphoto/Madzia71
02.05.2017
pwb
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Kirchengemeinden können für die öffentliche Übertragung dieses Festgottesdienstes am 31. Oktober 2017 (ARD, 17.00 aus der Schlosskirche in Wittenberg) eine besondere GEMA-Lizenz erwerben. Es entstehen Kosten von einmalig EUR 30,- netto zuzügl. 7% UST für die Übertragung als Public Viewing. Die Lizenz gilt für zwei Gelegenheiten: Für diesen Festgottesdienst am Reformationstag und für den Festgottesdienst am 28. Mai 2017 Festgottesdienst von den Elbwiesen in Wittenberg, 12.00 bis 13.00 Uhr, ARD).
Die Fernsehübertragung ist vorab bei der GEMA anzumelden, am besten formlos per E-Mail an kontakt@gema.de mit folgenden Angaben:
• Name und Adresse der Kirchengemeinde (=Rechnungsempfänger)
• Fernsehwiedergabe am 28. Mai und/oder am 31. Oktober 2017
• Ort der Fernsehwiedergabe mit Namen und Adresse (Name Kirche, Adresse oder Platz im Freien mit Ort)
Der Sonder-Preis gilt unabhängig von den Besucher/Zuschauerzahlen und auch unabhängig davon, ob nur ein oder beide Festgottesdienste übertragen werden.
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