Coronakrise
+++ Krisenstab aktuell +++ Infos zur Coronaverordnung Hessen ab 29. Mai
Quelle: Fundus, Peter Bongard
31.05.2021
vr
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Stand 28. Mai 2021
IN HESSEN GILT AB SAMSTAG, 29. MAI, EINE NEUE CORONAVERORDNUNG
Die bestehenden Regelungen wurden weitgehend fortschrieben. Geändert haben sich zwei Punkte, die für die Kirchengemeinden wichtig sind.
• Bei einer Inzidenz unter 100 ist Gemeindegesang bei Gottesdiensten im Freien möglich.
• Ebenso sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit unabhängig vom Angebotsort mit bis zu 20 Personen möglich.
Der Krisenstab gibt neue Grundsätze heraus, sobald die ab Ende Mai geltende Verordnung für Rheinland-Pfalz vorliegt.
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