Ehrenamtsakademie der EKHN

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Service für Kirchengemeinden

Neue GEMA-Adresse für Gemeinden

Marko Geritschus | pixelio.deGeigeGeige

Mit Wirkung vom 1. Juli. 2016 hat die GEMA ihren Kundenservice zentralisiert. Öffentliche Musikwiedergaben werden nun zentral in Berlin erfasst und lösen die bisherigen regionalen Zuständigkeiten ab.

Dies bedeutet, dass die Meldebögen nun an das GEMA-KundenCenter in Berlin zu senden sind. Die neuen Kontaktdaten lauten:


GEMA KundenCenter, 11506 Berlin
Telefon: 030 588 58 999
Telefax: 030 212 92 795
kontakt@gema.de

Der Meldebogen für die Kirchen wurde entsprechend angepasst. Gleichzeitig wird der Infobogen geändert, beides ist in der aktuellen Fassung unter www.ekd.de/recht/index.html abrufbar.

Auf dem Bogen sind folgende Änderungen enthalten:

  • Auf Seite 1 wurden die unterschiedlichen Fristen je nach Geltung des Pauschalvertrages deutlich hervorgehoben.
  • Unter Ziffer II. wird unter II. b nur noch zwischen einer Mehr-Veranstaltung im Sinne von Ziffer I. und anderen Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik unterschieden. Auf die Art der Wiedergabe kommt es nicht an.
  • Die Konzerte mit Unterhaltungsmusik, die unter Ziffer II. a als abgegolten erschienen, finden sich nun unter Ziffer III. Konzerte fallen in der Regel nicht unter den Pauschalvertrag . Allerdings dürfte es sich bei Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik in der Regel nicht um Konzerte handeln, sondern um Veranstaltungen nach Ziffer II. b, die nicht vergütungspflichtig sind, solange weder ein Eintritt oder ein sonstiger Kostenbeitrag erhoben wird. Die Diskussion mit der GEMA zu diesem Punkt war durch die eindeutige Formulierung im Pauschalvertrag erschwert, in dem zwischen Konzerten und Veranstaltungen unterschieden wird und sich die pauschale Abgeltung  eindeutig nur für die genannten Konzerte ableiten lässt. Da hier durch das neue Meldeverfahren möglicherweise Missverständnisse aufgetreten sind, hat die EKD  mit der GEMA vereinbart, dass aus der Vergangenheit keine Ansprüche hergeleitet werden.
  • Die Einführung des neuen Meldebogens ist mit einer Übergangsfrist von drei Monaten verbunden.
  • Sowohl die GEMA als auch die EKD haben den Meldebogen jeweils auf ihre Homepages gestellt

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