Westerwälder Antrag sorgt für Änderung des Landeskirchengesetzes
Prädikant*innen bekommen Dienstfahrten bezahlt
ekhn
30.04.2018
shgo
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In der letzten Tagung des Dekanats Bad Marienberg im vergangenen Herbst, kurz vor der Fusion mit dem Dekanat Selters zum Evangelischen Dekanat Westerwald, hatten die Synodalen eine Änderung des Gesetzes zur Berechnung der Fahrtkosten für Prädikant*innen beantragt. Die Laienprediger*innen konnten bisher erst ab dem 10ten Fahrkilometer Fahrkosten zu ihren Einsatzorten abrechnen und haben eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. Die Bad Marienberg Synodalen wollten eine Fahrtkostenerstattung schon ab dem ersten Kilometer erreichen.
Aufrechterhaltung der gottesdienstlichen Versorgung
In der Synodentagung der EKHN, die zweimal jährlich in Frankfurt stattfindet, wurde der Antrag dann zur Entscheidung an die Kirchenleitung in Darmstadt überwiesen. Diese hat dem Antrag jetzt entsprochen. Zur Begründung heißt es: „Gerade vor dem Hintergrund der zu erwartenden Vakanzen sind wir in den kommenden Jahren zur Aufrechterhaltung der gottesdienstlichen Versorgung auf die Dienst von Prädikant*innen und Lektor*innen angewiesen. Unsere Prädikant*innen und Lektor*innen bereiten sich intensiv auf ihre Dienste vor und erhalten hierfür eine geringe Aufwandsentschädigung. Die Erstattung der Fahrtkosten erst ab dem 10. Kilometer stellt eine Schlechterstellung gegenüber anderen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern dar. Die Wertschätzung der Arbeit unserer Prädikant*innen sollte künftig auch in der Gleichstellung bei der Fahrtkostenabrechnung mit anderen Mitarbeitern der EKHN zum Ausdruck gebracht werden.“ Die Gesetzesänderung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für alle Prädikant*innen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (shg)
Im Detail:
Die Synode ist gemäß der Kirchenordnung das „maßgebende Organ der EKHN“.
Die Synode erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl wichtige Leitungsämter, beschließt den Haushalt und trifft wichtige kirchenpolitische Entscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten ihre Entscheidungen vor. Geleitet wird die Synode vom Kirchensynodalvorstand mit Präses Dr. Ulrich Oelschläger an der Spitze.
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