Umsatzsteuerpflicht
Umsätze aus Reiseleistungen zählen ab 2021 in voller Höhe zu den steuerpflichtigen Umsätzen
Marian Nestmann
26.02.2020
pwb
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Auch wenn – wegen der Besonderheiten der Besteuerung von Reiseleistungen – oft nur geringe oder keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss: Die Umsätze können bereits dazu führen, dass Sie für Ihre Körperschaft die Kleinunternehmerregelung (Umsätze von weniger als 22.000 Euro im Jahr) nicht mehr in Anspruch nehmen können.
Beauftragen Sie stattdessen lokale oder regionale Unternehmen die Reise nach Ihren Vorstellungen durchzuführen. Damit vermeiden Sie zugleich Risiken der Haftung und der Gewährleistung.
Kinder- und Jugendfahrten – einschließlich Konfirmandenfreizeiten – sind als Bestandteil der religiösen Erziehung grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Konfirmandenfahrten können Sie daher weiter selbst veranstalten. Gute Reise!
Weitere Infos im
Infobrief zum Umsatzssteuerprojekt
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